Die Rechte des Kindes

Du hast das Recht,
genauso geachtet zu werden,
wie ein Erwachsener.
Du hast das Recht,
so zu sein, wie Du bist.
Du musst Dich nicht verstellen
und so sein, wie es die
Erwachsenen wollen.
Du hast das Recht
auf den heutigen Tag,
jeder Tag Deines Lebens gehört Dir,
keinem sonst.
Du Kind, wirst nicht erst Mensch,
Du bist Mensch. 

(Janusz Korczak)

 


Im Jahr 1959 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) folgende Erklärung zu den Rechten eines Kindes.

 

Hier eine Kurzfassung:

  • das Recht auf Gleichheit, unabhängig von Rasse, Religion, Herkommen, Geschlecht
  • das Recht auf eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung
  • das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  • das Recht auf genügend Ernährung, Wohnung und ärztliche Betreuung
  • das Recht auf besondere Betreuung, wenn es behindert ist
  • das Recht auf Liebe, Verständnis und Fürsorge
  • das Recht auf unentgeltlichen Unterricht, auf Spiel und Erholung
  • das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen
  • das Recht auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung und Ausnutzung
  • das Recht auf Schutz vor Verfolgung und auf eine Erziehung im Geiste weltumfassender Brüderlichkeit und des Friedens